Der Bachelorstudiengang Komplementärmedizin bildet seine Studierenden für eine Vielzahl an gegenwärtig und zukünftig relevanten Berufsfeldern aus und schafft zugleich die Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs Komplementärmedizin.
Um als Heilpraktiker tätig zu werden, müssen Sie in jedem Falle die "amtsärztliche Überprüfung zur Ausübung der Heilkunde" beim Gesundheitsamt ablegen. Mit dieser Erlaubnis können Sie neben den Berufsgruppen der Ärzte und ärztlichen Psychotherapeuten die Heilkunst berufsmäßig ausüben. Das Studium der Komplementärmedizin alleine berechtigt Sie nicht zur Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers, bereitet Sie jedoch auf dieses Berufsfeld und auf die dazu notwendige Heilpraktikerprüfung vor.